Prüfung und technische Beratung für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
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Prüfung von Montage- und Ausführungsplänen hinsichtlich ihrer baurechtlichen Übereinstimmung
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Baubegleitende Prüfung bis zur Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme / nach einer wesentlicher Änderung
der gemäß §2(1 (Punkt 1.-3)) SPrüfV prüfplichtigen Gewerke
(RLT- / RWA- / RDA- / CO-Warn-Anlagen)
z.B. in:
Prüfung und technische Beratung für:
Prüfung und Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebsicherheit der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen
( inkl. Ausstellung der Anlage 16 )
gemäß SPrüfV §2(1) bzw. der technischen Prüfverordnung der Bundesländer
für die Fachrichtungen:
Prüfung und Bescheinigung der Wirksamkeit und Betriebsicherheit der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen
( inkl. Ausstellung der Anlage 16 )
gemäß SPrüfV §2(3)
für die Fachrichtungen:
Prüfung und Bestätigung der Wirksamkeit und Betriebsicherheit der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen
( inkl. Ausstellung der Anlage 4 )
gemäß SPrüfV §2(4) bzw. der technischen Prüfverordnung der Bundesländer
Erstellung von Gutachten zur natürlichen Belüftung von Garagen
inkl. der eventuell notwendigen CO-Langzeitmessungen
gemäß §14(2) bzw. §14(3) GaStellV
Hygieneinspektion von Lüftungsanlagen gemäß VDI 6022
(qualifiziert gem. VDI 6022, Blatt 4, Kat. A)
Technische Abnahme von Lüftungsanlagen in Krankenhäusern gemäß DIN 1946-4
Partikelmessungen in Reinräumen gemäß DIN EN ISO 14644-1 + 2 (ISO-Klassenbestimmung)
Wirk-Prinzip-Prüfung / Brandfallmatrixprüfungen
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